Hallo liebe Vereinsmitglieder, wir möchten darauf hinweisen, dass vom 01.10.2024 – 28.02.2025 die Vogelschutzzeit aufgehoben ist. Daher müssen in diesem Zeitraum, entsprechend der Gartenordnung, alle Hecken bis auf MAXIMAL 1,20 m heruntergeschnitten werden. Außerdem sind die Hecken auch in der Breite so zuschneiden, dass sie nicht über den Bordstein hinaus ragen. Zur Messung der Höhe bitte einen Zollstock in der Mitte der Hecke bis auf die Oberkante Erdboden aufsetzen! Zur Vermeidung der Verunreinigung der Wege beim Schneiden ist eine geeignete Unterlage auf dem Weg auszulegen. Ende Januar wird es noch einmal eine Erinnerung zu diesem Thema geben.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand