Hallo liebe Vereinsmitglieder, wir möchten darauf hinweisen, dass noch bis zum 28.02.2025 die Vogelschutzzeit aufgehoben ist. Daher müssen in diesem Zeitraum, entsprechend der Gartenordnung, alle Hecken bis auf MAXIMAL 1,20 m heruntergeschnitten werden. Außerdem sind die Hecken auch in der Breite so zu schneiden, dass sie nicht über den Bordstein hinaus ragen. Zur Messung der Höhe bitte einen Zollstock in der Mitte der Hecke bis auf die Oberkante Erdboden aufsetzen! Zur Vermeidung der Verunreinigung der Wege beim Schneiden ist eine geeignete Unterlage auf dem Weg auszulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand